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Mitbestimmungsorgane

Beim Arbeitsgericht Reutlingen ist ein örtlicher Personalrat gebildet. Der Personalrat hat die Aufgabe, die Belange der Bediensteten im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes zu vertreten.

Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, die Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes zu überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen mit, die die Belange der Beschäftigten betreffen. 

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