Start der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Reutlingen

Datum: 10.12.2018

Am 20.11.2018 wurde beim Arbeitsgericht Reutlingen die vollelektronische Akte eingeführt.

Akten, die beim Arbeitsgericht Reutlingen ab dem 20.11.2018 neu angelegt werden, werden im Ganzen elektronisch geführt.
Schriftstücke und sonstigen Unterlagen, die zu diesen Akten eingereicht werden, werden digitalisiert und nach Ablauf von zwölf Monaten vernichtet, soweit sie nicht rückgabepflichtig sind.

An Rechtsanwälte versendet das Arbeitsgericht Reutlingen, soweit möglich, seine Dokumente unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltsfachs („beA“) nur noch elektronisch. Über das besondere elektronische Anwaltsfach können die Rechtsanwälte ihrerseits Klagen und Schriftsätze wirksam bei Gericht einreichen.

Auch Privatpersonen können elektronisch mit dem Arbeitsgericht Reutlingen kommunizieren. Die Einreichung eines Schriftsatzes mit einer gewöhnlichen E-Mail ist jedoch unzulässig und damit formunwirksam.
Wie Dokumente formwirksam bei Gericht elektronisch eingereicht werden können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

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