Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Frau Dr. Betina Rieker zur Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen ernannt

Datum: 06.02.2014

Am 06.02.2014 hat der Ministerpräsident die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Frau Dr. Betina Rieker zur Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen ernannt.

Frau Dr. Betina Rieker war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und anschließendem Referendariat zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Lausanne und juristische Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie tätig. Am 16.08.1989 trat sie in die Arbeitsgerichtsbarkeit ein und war dort zunächst den Arbeitsgerichten Lörrach, Kammern Radolfzell, und Ulm zugewiesen. Zur Richterin auf Lebenszeit  wurde Frau Dr. Rieker am 17.08.1992 ernannt. Anschließend war sie bei den Arbeitsgerichten Stuttgart und Ulm tätig und in der Zeit vom 01.12.2005 bis 30.11.2007 an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg abgeordnet. Am 16.04.2010 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht ernannt und übte seitdem dort ihr Richteramt aus.

Das Arbeitsgericht Reutlingen freut sich, dass die Direktorenstelle mit einer solch erfahrenen, kompetenten und allseits geschätzten Richterin besetzt werden konnte und heißt seine Direktorin in ihrem neuen Amt herzlich willkommen.

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